(Stand: 19.01.2015)
Reverse-Charge-Verfahren
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Warenempfänger
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit einigen Tagen ist ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen im Umlauf, in dem eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist angekündigt wird.
Hier ein Auszug:
„In Hinblick auf die von den Wirtschaftsverbänden geschilderten Umstellungs- und Anwendungsprobleme …. haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen …. eine längere Umstellungsfrist zu ermöglichen.
„Am 25. November 2014 wurde Einvernehmen zwischen Bund und Ländern erzielt, die getroffene Nichtbeanstandungsregelung um weitere 6 Monate bis Ende Juni 2015 zu verlängern.“
Wie bereits in unseren Schreiben angekündigt, werden wir von der Nichtbeanstandungsfrist Gebrauch machen und die Umstellung zum Ende Juni 2015 vornehmen.
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